schutzkonzept

SCHUTZKONZEPT

Per 27. August haben wir die Bewilligung für einen Grossanlass von der Sicherheitsdirektion des Kanton Zürich erhalten. Der Bewilligung wurde aufgrund folgendes Schutzkonzeptes erteilt:

Schutzkonzept Sihltaler Frühlingslauf
Wettkampf: Sihltaler Frühlingslauf
Datum: 03.10.2021
Veranstalter: Sihltaler Sportclub        
OK-Präsident: Roger Neukom
COVID-Beauftragter: Thomas Fässler

A. Grundlagen

Das Schutzkonzept stützt sich auf folgende Grundlagen.

  1. Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie (Stand 23.06.2021)
  2. BAG : Erläuterungen zur Verordnung (Stand 23.06.2021)
  3. BASPO : FAQ COVID-19 und Sport (Stand 23.06.2021)
  4. Hygiene- und Social-Distancing-Regeln des BAG.
  5. Rahmenschutzkonzept für Lauferveranstaltungen von Swiss Running / Swiss Runners (25.06.2021)

B. Zweck

Mit dem Schutzkonzept bzw. den vorgesehenen Massnahmen soll verhindert werden, dass sich das Coronavirus (Covid-19) während der Durchführung des Laufes verbreiten kann. 

C. Grundsätze

– Alle Anwesenden (Teilnehmer, Helfende, Zuschauende, Medienschaffende, Sponsoren, Partner) verpflichten sich im Interesse des Laufsports und gegenüber der gesamten Bevölkerung, solidarisch und mit hoher Selbstverantwortung an das Schutzkonzept zu halten und die notwendigen Massnahmen konsequent umzusetzen.

– Nur wer vollständig gesund ist, keine Vorerkrankungen oder Krankheits-/Covid-19-Symptome hat oder in Kontakt mit erkrankten Personen war, darf an der Veranstaltung anwesend sein. Besonders gefährdete Personen müssen die spezifischen Vorgaben des BAG beachten.

– Es wird allen Personen ermöglicht, sich regelmässig die Hände zu reinigen. Hierzu werden Händedesinfektionsmittel und bei öffentlich zugänglichen Waschbecken Seife zur Verfügung gestellt.

– An der Veranstaltung kann nur mit COVID-Zertifikat teilgenommen werden. Dies ermöglicht eine freiere Teilnahme, diverse Einschränkungen fallen weg.

D. Massnahmen

1. An- /Abreise

Bei Anreise mit dem ÖV sind die entsprechenden Vorsichtsmassnahmen der jeweiligen Verkehrsbetriebe einzuhalten. Für die Festlegung von Schutzmassnahmen im öffentlichen Verkehr (z.B. tragen von Schutzmasken) sind die Betreiber zuständig.

2. Veranstaltungsperimeter

Der Veranstaltungsperimeter umfasst die Bereiche Startnummernausgabe / Wertsachendepot, den Startbereich, die Strecke sowie den Zielbereich. Der Start- und Zielbereich mit der gesamten Infrastruktur ist gegen aussen abgetrennt. In diesen Bereich gelangt man nur via Covid Zertifikatskontrolle. In diesem Bereich darf man sich nur nach verifiziertem Covid Zertifikat aufhalten.

Entlang der Strecken finden die normalen BAG Regeln Anwendung. Grössere Zuschauergruppen sind nicht erlaubt und werden von den Streckenposten aufgelöst.

3. Covid Zertifikat

Am Eingang des Veranstaltungsgeländes wird das Covid Zertifikat überprüft. Nur wer ein gültiges Covid Zertifikat (ggg – geimpft, getestet oder genesen) zusammen mit einem gültigen Ausweis mit Foto vorweisen kann, wird eingelassen. Jede erfolgreich geprüfte Person erhält ein entsprechendes Armband und ist so auf dem Gelände identifizierbar. Helfer:innen werden vor dem Anlass entsprechend instruiert und angewiesen, Teilnehmer:innen ohne Armband zur Kontrolle zu begleiten.

Kinder unter 16 Jahren (bitte ausweisen) brauchen kein Zertifikat.

Wir bieten keine Covid Tests vor Ort an!

Vor der Zertifikatskontrolle muss ein Abstand von 1,5m eingehalten werden. Entsprechende Bodenmarkierungen werden angebracht.

Helfer:innen müssen kein Zertifikat haben, müssen aber in Innenbereichen und bei direktem Kontakt im Aussenbereich eine Maske anziehen.

4. Infrastruktur

a) Innenbereich

Die Einrichtungen im Innern werden auf ein Minimum reduziert. Die Teilnehmer sollen sich nur kurz im Inneren aufhalten. Für regelmässiges Lüften wird gesorgt.

b) Nachmeldungen / Wertsachendepot / Gepäck

Die Nachmeldung und das Wertsachendepot befinden sich beim Eingangsbereich der Turnhalle. Das Gepäck kann in der Turnhalle deponiert werden. Die Teilnehmer sind angehalten Abstand zu halten und sich nur zum Bringen/Holen ihrer Startnummern/Wertsachen/Gepäck im Innern aufzuhalten. 

c) Toiletten/Garderoben/Duschen

Die Athleten betreten die Wettkampfanlage bereits in der Sportkleidung. Die Garderoben und die Duschen dürfen nicht benutzt werden. 

Toiletten können von allen Personengruppen frei genutzt werden. Auf den Toiletten stehen Seife und Desinfektionsmittel zur Verfügung. Die Toiletten werden regelmässig gereinigt.

d) Verpflegung 

Vom Organisator wird an einem Verpflegungsposten Wasser und isotonisches Getränk in Bechern abgegeben. Die Becher werden nach dem Gebrauch entsorgt.

e) Hygiene

An den Eingängen und in den Toiletten stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Kontaktflächen (zB. Türfallen) und Toiletten werden regelmässig gereinigt.

5. Helfende und weitere in die Organisation eingebundene Personen

Alle Helfenden werden mit einer Schutzmaske ausgerüstet, die sie im Innenbereich tragen müssen. Die Helfer werden über die Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen instruiert. Von allen Helfenden werden die Kontaktdaten erfasst.

6. Zuschauende

Zuschauer sind auf dem Veranstaltungsgelände ebenfalls willkommen. Wie die Teilnehmer müssen auch sie ein gültiges Covid Zertifikat vorweisen.

Im öffentlichen Bereich entlang der Strecke gelten die Regeln für Spontanversammlungen im öffentlichen Raum. Zuschauende sind selbst für die Einhaltung der geltenden Schutzmassnahmen des BAG verantwortlich. 

7. Festwirtschaft

Eine reduzierte Festwirtschaft wird im Aussenbereich auf dem Veranstaltungsgelände angeboten. 

8. Information/Kommunikation

Das Schutzkonzept und die geltenden Massnahmen werden auf der Homepage des Veranstalters veröffentlicht, sowie den Athleten, Betreuungspersonen, Medienvertretern und Helfern per Mail persönlich zugestellt. Während dem Anlass erinnert der Speaker von Zeit zu Zeit an die geltenden Regelungen. Helferinnen und Helfer erhalten im Voraus eine Instruktion mit den geltenden Schutzmassnahmen.

9. Verantwortlichkeiten

Für die Umsetzung des Konzepts und für den Kontakt mit den zuständigen Behörden ist folgende Person verantwortlich.

Thomas Fässler

OK Mitglied Sihltaler Frühlingslauf

Version 12.09.2021 – Änderungen vorbehalten