reglement
REGLEMENT
1. Organisator
Der SSC Langnau a.A. ist Organisator des Sihltaler Frühlingslaufes und überträgt die Leitung und Durchführung dem OK Sihltaler Frühlingslauf.
2. Kategorien
Der Lauf wird gemäss den in der Ausschreibung und auf der Website des Veranstalters aufgeführten Kategorien durchgeführt. Eine Aufteilung der Startfelder oder Änderung des Zeitplanes liegt im Ermessen des OK. Die Teilnehmenden haben in den ihnen zugeteilten Kategorien zu starten.
3. Sie&Er, Firmen
Bei den Kategorien Sie&Er und Firmen starten alle Läufer:innen der Gruppe zur gleichen Zeit und laufen eine Runde. Für die Rangliste zählt die Gesamtzeit aller Läufer:innen der Gruppe.
3. Streckendienst
Die Anordnungen des Streckendienstes sind strikte zu befolgen. Private Begleitungen von Teilnehmenden mit Fahrrädern oder anderen Hilfsmitteln sind nicht gestattet. Ebenfalls ist das Mitführen von Hunden nicht erlaubt. In den Kinderkategorien dürfen keine Hilfsmittel (Buggy/Kinderwagen etc.) verwendet werden. Die ausgeschilderte Strecke darf nicht verlassen werden. Abkürzungen sind nicht erlaubt. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung bzw. das OK endgültig.
4. Samariterdienst
Samariterposten sind am Start/Zielgelände sowie auf der Strecke beim Verpflegungsposten bei ca. km 5,5 positioniert.
5. Verpflegung.
Auf der Hauptstrecke über 10 km befinden sich ein Verpflegungsposten. Im Zielbereich werden Getränke abgegeben.
6. Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Teilnehmenden. Alle nehmen auf eigene Verantwortung am Lauf teil. Der Lauf soll grundsätzlich nur bei guter körperlicher Verfassung absolviert werden. Bei Unfällen und Krankheit lehnt das OK jede Verantwortung ab. Kann bis am Wettkampftag oder bis 5 Tage nach dem Lauf ein Arztzeugnis vorgewiesen werden, wird das Startgeld auf das Folgejahr übertragen. Eine Rückerstattung des Stargeldes findet nicht statt.
7. Erinnerungsgeschenk
Alle Teilnehmenden erhalten einen Erinnerungspreis, der nach dem Zieleinlauf abgegeben wird. Es erfolgt jedoch kein Versand des Erinnerungspreises. Wird die Startnummer am Wettkampftag bezogen, das Ziel jedoch nicht erreicht, haben die Teilnehmenden trotzdem Anspruch auf den Erinnerungspreis. Ein Übertrag des Startgeldes (gemäss Reglement Punkt 6) kann jedoch nicht geltend gemacht werden. An Spitzenathleten wird keine Startgage ausbezahlt.
8. Zeitmessung
Die Zeitmessung erfolgt mittels Transponder, welcher an der Startnummer befestigt ist. Es werden Nettozeiten gemessen, d.h. die Laufzeit beginnt mit der individuellen Überquerung des Startsystems. Die ersten 3 Läufer:innen werden auf der Overall-Rangliste jedoch in der Reihenfolge des Zieleinlaufs klassiert.
Bei Mini, Midi, Maxi und Jugend gelten die Bruttozeiten.
9. Rangverkündigung/Preise
Für die Kategorien Mini, Midi, Fun Jogging, Fun Walking und Nordic Walking gibt es keine Rangverkündigung.
Die Kategorien-Siegenden (ausser Kat. 31-33, 41-43 und 21-23 / Mini, Midi, Walking und Fun-Jogging) erhalten an der Rangverkündigung Naturalpreise. Nur Anwesende erhalten den Preis.
10. Verlosung
Es wird eine Verlosung von attraktiven Preisen für alle Teilnehmer (Ausser Kat. Mini) durchgeführt. Nur Anwesende bei der Verlosung erhalten den Preis.
11. Rangliste
Für die Kategorien Mini, Midi, Fun Jogging, Fun Walking und Nordic Walking gibt es keine Rangliste, es wird eine alphabetische Ergebnisliste aufgeschaltet. Die Rang- und Ergebnislisten werden nicht versendet. Sie können unter www.datasport.ch oder via www.sihltalerlauf.ch abgerufen werden.
12. Fotos
Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden, dass die vom Veranstalter gemachten Fotos und andere digitale Erzeugnisse auf den Websites des Sihltaler Frühlingslaufs und des Organisators SSC Langnau und anderen vom Verein definierten Publikationen verwendet werden dürfen. Wenn ein Teilnehmer dies nicht will, muss er dies dem OK Sihltalerlauf schriftlich mitteilen.
13. Auslegung Reglement
Über die Auslegung des Reglements entscheidet der Veranstalter.
14. Höhere Gewalt
Kann der Lauf wegen höherer Gewalt oder anderen Restriktionen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.