reglement

REGLEMENT

1. Organisator
Der SSC Langnau a.A. ist Organisator des Sihltaler Frühlingslaufes und überträgt die Leitung und Durchführung dem OK Sihltaler Frühlingslauf.

2. Kategorien
Der Lauf wird gemäss den in der Ausschreibung und auf der Website des Veranstalters aufgeführten Kategorien durchgeführt. Eine Aufteilung der Startfelder oder Änderung des Zeitplanes liegt im Ermessen des OK. Die Teilnehmenden haben in den ihnen zugeteilten Kategorien zu starten.

3. Staffeln
Bei den Kategorien Sie&Er und Firmen muss jede Läufer:in nacheinander eine Runde laufen. Der Zieleinlauf kann gemeinsam absolviert werden. Für die Rangliste zählt die Gesamtzeit.

3. Streckendienst
Die Anordnungen des Streckendienstes sind strikte zu befolgen. Private Begleitungen von Teilnehmenden mit Fahrrädern oder anderen Hilfsmitteln sind nicht gestattet. Ebenfalls ist das Mitführen von Hunden nicht erlaubt. In den Kinderkategorien dürfen keine Hilfsmittel (Buggy/Kinderwagen etc.) verwendet werden. Die ausgeschilderte Strecke darf nicht verlassen werden. Abkürzungen sind nicht erlaubt. Über Disqualifikationen entscheidet die Technische Leitung bzw. das OK endgültig.

4. Samariterdienst
Samariterposten sind am Start/Zielgelände sowie auf der Strecke beim Verpflegungsposten bei ca. km 5,5 positioniert.

5. Verpflegung. 
Auf der Hauptstrecke über 10 km befinden sich ein Verpflegungsposten. Im Zielbereich werden Getränke abgegeben.

6. Versicherung
Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Teilnehmenden. Alle nehmen auf eigene Verantwortung am Lauf teil. Der Lauf soll grundsätzlich nur bei guter körperlicher Verfassung absolviert werden. Bei Unfällen und Krankheit lehnt das OK jede Verantwortung ab. Kann bis am Wettkampftag oder bis 5 Tage nach dem Lauf ein Arztzeugnis vorgewiesen werden, wird das Startgeld auf das Folgejahr übertragen. Eine Rückerstattung des Stargeldes findet nicht statt.

7. Erinnerungsgeschenk
Alle Teilnehmenden erhalten einen Erinnerungspreis, der nach dem Zieleinlauf abgegeben wird. Es erfolgt jedoch kein Versand des Erinnerungspreises. Wird die Startnummer am Wettkampftag bezogen, das Ziel jedoch nicht erreicht, haben die Teilnehmenden trotzdem Anspruch auf den Erinnerungspreis. Ein Übertrag des Startgeldes (gemäss Reglement Punkt 6) kann jedoch nicht geltend gemacht werden. An Spitzenathleten wird keine Startgage ausbezahlt.

8. Rangverkündigung/Preise

Die Kategorien-Siegenden (ausser Kat. 21, 22, 23 / Walking und Fun-Jogging) erhalten Naturalpreise.

9. Verlosung
Es wird eine Verlosung von attraktiven Preisen für alle Teilnehmer (Ausser Kat. Mini) durchgeführt. Nur Anwesende bei der Verlosung erhalten den Preis.

10. Rangliste
Die Rangliste wird nur auf Verlangen und gegen eine im Voraus bezahlte Gebühr verschickt. Sie kann unter www.datasport.ch oder via www.sihltalerlauf.ch abgerufen werden.

11. Fotos
Mit der Anmeldung akzeptieren die Teilnehmenden, dass die vom Veranstalter gemachten Fotos und andere digitale Erzeugnisse auf den Websites des Sihltaler Frühlingslaufs und des Organisators SSC Langnau und anderen vom Verein definierten Publikationen verwendet werden dürfen. Wenn ein Teilnehmer dies nicht will, muss er dies dem OK Sihltalerlauf schriftlich mitteilen.

12. Auslegung Reglement
Über die Auslegung des Reglements entscheidet der Veranstalter.

13. Höhere Gewalt
Kann der Lauf wegen höherer Gewalt oder anderen Restriktionen nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.

14. Schutzkonzept
Falls wiederum ein Schutzkonzept nötig ist. Das Covid Schutzkonzept muss eingehalten werden, wird dieses nicht befolgt, kann das OK den Ausschluss der fehlbaren Teilnehmer beschliessen.